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   OVG Sachsen, 21.01.2021 - 1 A 1191/18   

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OVG Sachsen, 21.01.2021 - 1 A 1191/18 (https://dejure.org/2021,18447)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.01.2021 - 1 A 1191/18 (https://dejure.org/2021,18447)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 1 A 1191/18 (https://dejure.org/2021,18447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 12 Abs. 2 Satz 1 VwGO § 43 Abs. 1
    Feststellungklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Vertragsverhandlungen; Abbruch des Planverfahrens; Vorhabenträger

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 396/04

    Ansprüche des Vorhabenträgers bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2021 - 1 A 1191/18
    Den Klägern müsse die Möglichkeit eröffnet sein, im Wege des Primärrechtsschutzes den Eintritt eines Schadens abzuwehren; auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor den Zivilgerichten (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - III ZR 396/04 -, juris Rn. 9 f.) müssten sich nicht verweisen lassen.

    Die Planerstellung auf der Grundlage eingereichten Konzepts wird damit notwendigerweise auch nach dem Aufstellungsbeschluss von der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit mit einem sich notwendiger Weise ergebenden Abstimmungs- und Kooperationsbedarf aktiv begleitet (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - III ZR 396/04 -, juris Rn. 8).

    Die Kläger können ihr auf ein Primärrechtschutz gerichtetes Begehren auch nicht im Wege einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage verfolgen, wie sie nach der in der Berufungsverhandlung ausführlich erörterten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 18. Mai 2005 - III ZR 396/04 -, juris 5 ff.) beim Abbruch des Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach mehrjährig geführten Verhandlungen über den Abschluss eines Durchführungsvertrags für den Fall in Betracht kommt, dass sich der Abbruch nicht mehr im Rahmen des gemeindlichen Planungsermessens hält.

    43 Willkürlich ist eine Entscheidung, wenn sie sachgrundlos ist, insbesondere auf beliebigen außerhalb des Planungsermessens der Gemeinde liegenden Beweggründen beruht, nicht aber dann, wenn sie Rahmen der Planungshoheit getroffen wurde (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, a. a. O., juris Rn. 9; VGH BW Beschl. v. 22 März 2000 a. a. O., juris Rn. 6; NdsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2008 a. a. O., juris Rn. 24; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger a. a. O., § 12 Rn. 111).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2008 - 1 LA 150/06

    Mitteilung von der Nichtfortführung des Bebauungsplanverfahrens ist kein

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2021 - 1 A 1191/18
    Eine mögliche Verletzung der Kläger in eigenen subjektiven Rechten lässt sich auf der Grundlage ihres Klagevorbringens, der Stadtratsbeschluss über die Beendigung des Aufstellungsverfahrens sei "ermessens- bzw. abwägungsfehlerhaft" erfolgt und nicht vom gemeindlichen Planungsermessen gedeckt, schon mit Blick auf die vorzitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a. a. O.; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2008 - 1 LA 150/06 -, juris Rn. 24) nicht offensichtlich und eindeutig nach jeglicher Betrachtungsweise ausschließen (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urt. v. 27. September 2018 - 7 C 23.16 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Ein solches Feststellungsinteresse ist hier anknüpfend an die rechtlich unklare Lage beim Primärrechtsschutz im Falle des Abbruchs eines Bauleitverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB, jedenfalls anknüpfend an eine hier im Ergebnis geltend gemachte willkürliche Ermessensentscheidung gegeben (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2008 a. a. O., juris Rn. 24; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger a. a. O., § 12 Rn. 112).39 Schließlich steht der Zulässigkeit der Klage auch nicht entgegen, dass den Klägern mit Datum vom 23. Mai 2019 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses erteilt und das Eigenheim in der Zwischenzeit errichtet wurde.

    43 Willkürlich ist eine Entscheidung, wenn sie sachgrundlos ist, insbesondere auf beliebigen außerhalb des Planungsermessens der Gemeinde liegenden Beweggründen beruht, nicht aber dann, wenn sie Rahmen der Planungshoheit getroffen wurde (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, a. a. O., juris Rn. 9; VGH BW Beschl. v. 22 März 2000 a. a. O., juris Rn. 6; NdsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2008 a. a. O., juris Rn. 24; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger a. a. O., § 12 Rn. 111).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 5 S 444/00

    Vorhabenplan und Erschließungsplan - kein Anspruch auf Einleitung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2021 - 1 A 1191/18
    Ob die Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Verwaltungsakt anzusehen ist (so Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB 139. EL August 2020, § 12 Rn. 112; verneinend VGH BW, Beschl. v. 22. März 2000 - 5 S 444/00 -, juris Rn. 6 f. m. w. N.), bedarf dabei keiner Entscheidung.

    42 Auch nach der Entscheidung über die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB behält die Gemeinde aufgrund ihrer Planungshoheit die uneingeschränkte Verfahrensherrschaft, innerhalb der ihr die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch eines Bauleitverfahrens obliegt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 22. März 2000 a. a. O., juris Rn. 5; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger a. a. O., § 12 Rn. 114 f.).

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2021 - 1 A 1191/18
    Denn vom gemeindlichen Planungsermessen umfasst ist nicht nur, dass das Bauleitverfahren aus planerischen ("politischen") Gründen aufgegeben wird (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger a. a. O. , § 12 Rn. 112; vgl. BVerwG, Urt. v. 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, juris Rn. 39 m. w. N.), sondern auch, dass - wie hier - ein neu gewählter Stadtrat eine andere Planungskonzeption entwickelt und deshalb ein laufendes Aufstellungsverfahren abbricht.
  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16

    Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2021 - 1 A 1191/18
    Eine mögliche Verletzung der Kläger in eigenen subjektiven Rechten lässt sich auf der Grundlage ihres Klagevorbringens, der Stadtratsbeschluss über die Beendigung des Aufstellungsverfahrens sei "ermessens- bzw. abwägungsfehlerhaft" erfolgt und nicht vom gemeindlichen Planungsermessen gedeckt, schon mit Blick auf die vorzitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a. a. O.; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2008 - 1 LA 150/06 -, juris Rn. 24) nicht offensichtlich und eindeutig nach jeglicher Betrachtungsweise ausschließen (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urt. v. 27. September 2018 - 7 C 23.16 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2021 - 1 A 1191/18
    Gegenüber einer allgemeinen Leistungsklage auf Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Feststellungsklage nicht subsidiär, weil die zwischen den Beteiligten streitige Frage sachgerecht und ihrem Rechtsschutzinteresse voll Rechnung tragend durch ein Feststellungsurteil geklärt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. April 1997 - 1 C 2.95 -, juris Rn. 25; abweichend etwa W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke a. a. O., § 43 Rn. 28 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.12.2019 - 4 BN 30.19

    Unwirksame Konzentrationszonenplanung wegen fehlender hinreichender

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2021 - 1 A 1191/18
    Der im Berufungsverfahren präzisierte Klageantrag umfasst auch das im erstinstanzlich formulierten Hilfsantrag zum Ausdruck kommende Begehren (zur Auslegung von Anträgen nach § 88 VwGO vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 4 BN 30.19 -, juris Rn. 5 m. w. N.); eine Klageänderung im Berufungsverfahren liegt danach entgegen der Auffassung der Beklagten nicht vor.
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